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AGB`s

 

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Es gelten unsere die Ihnen bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die bei uns im Hause gerne angefordert oder auch hier Online eingesehen werden können.

 

 

--Gebraucht Stapler / Geräte / Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.--

 

 

--Verkauf nur an Gewerbetreibende / Unternehmer /  Betriebe im sinne nach BGB § 14 .--

 

                

 

 

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen (stand vom:05.2002)

“AGB“ der Fa. Ingo Globig, Globig Staplertechnik , An der Hansalinie 15, 59387 Ascheberg

 

 

ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN

Für den Vertrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, insbesondere bedürfen Nebenabreden

sowie Zusagen stets unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Lieferungen erfolgen ohne Rücksicht auf etwa

anders lautende Einkaufsbedingungen oder Wünsche des Käufers nur unter den nachstehenden Bedingungen, es

sei denn, dass Abweichungen, davon von uns ausdrücklich bestätigt worden sind. Sämtliche Angebote sind

Freibleibend.

1. PREISE

Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise, die sich wenn nicht ausdrücklich etwas anderes

vereinbart ist, ab Ascheberg ausschließlich Verpackung, verstehen. Der Versand erfolgt unfrankiert. Haben

wir Frachttragung übernommen, so kommen wir nur für die nach dem Vertrag vorgesehene Fracht auf.

Mehrfrachten, auch solche die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen (Sperrgüter, Güter

von besonderem Umfang usw.) gehen zu Lasten des Bestellers.In allen Fällen, in denen vom Käufer nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben und von uns

angenommen worden sind, wird dieser von uns nach unserem besten Ermessen ohne irgendwelche

Verpflichtung für billigste Verfrachtung bewirkt. Für Lieferungen nach dem Auslande sind besondere

Vereinbarungen erforderlich. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ausfuhr verkaufte Ware nach dem Inland

abzuliefern und für das Inland bestimmte Ware nach dem Ausland zu versenden. Wir sind berechtigt, einen

Ausfuhrnachweis zu verlangen. Gewünschte oder von uns für erforderlich gehaltene Verpackung wird, falls

nicht anders vereinbart, zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Gewichte werden

genauest von uns angegeben, jedoch ohne Verbindlichkeit.

2. GEFAHRÜBERGANG

Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung das Lager verlässt oder dem Besteller zur

Verfügung gestellt wird. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruch-,

Transport- und Wasserschaden versichert. Alle etwaigen Vereinbarungen über die Transport- und

Versicherungskosten (z.B. cif, fob, franko usw.) sind reine Spesenklauseln, die den Gefahrenübergang

nicht berühren.

3. ABNAHME

Soll die Ware nach besonderen Bedingungen geprüft werden, so erfolgt die Abnahme in unserer Werkstatt.

Sachliche Abnahmekosten werden von uns, persönliche Reise- und Aufenthaltskosten des Abnahme-beauftragten

vom Besteller getragen. Verzichtet der Käufer auf Abnahme in der Werkstatt, so gilt die Ware als

abgenommen, sobald sie das Lager verlässt. Es ist dem Käufer nicht gestattet,  zu einem späteren

Zeitpunkt die Ware oder Teile derselben ohne unsere schriftliche Zustimmung an uns zurückzusenden.

4. HAFTUNG FÜR MÄNGEL

Beanstandungen des Gewichtes, der Stückzahl oder der äußerlich sichtbaren Mängel(bei Versandauftrag durch den Besteller) sind unbeschadet einer

früheren gesetzlich Anzeigepflicht sofort nach deren Feststellung spätestens 5 Tage nach Empfang der

Sendung geltend zu machen. Sofern der Besteller nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigen-mächtig

veranlaßt hat, haften wir für Mängel der Lieferung, zu denen das Fehlen ausdrücklich

zugesicherter Eigenschaften gehört, unter Ausschluß weiterer Ansprüche gemäß Gewährleistungs & Garantiebestimmungen.

Verzögert sich die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so erlischt die Haftung spätestens nach Ablauf

der zugesicherten Gewährleistungszeit , gerechnet vom Tage der Übergabe der Ware.

Voraussetzung der Haftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden

Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Weitere Ansprüche des

Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst

entstanden sind, gelten insoweit nur , soweit sie auf vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Organe oder leitende Angestellte beruhen

oder auf einer schuldhaften Verletzung von Leben , Körper , Gesundheit bestehen.Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Unsere Mängelhaftung für Ersatzteile und Nachbesserungsarbeiten besteht

nur bis Ende der Haftfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei gebraucht Waren erfolgt das Angebot der Verkauf und die Lieferung

unter ausschluss einer Sachmängelhaftung im Händlergeschäft und  IST-Zustand ,ab Lager 59387 Ascheberg.

 

 5. GARANTIE. + GEWÄHRLEISTUNG + AUSSCHLUSS

Auf Neugeräte und  Teile geben wir 6 Monate im Händlergeschäft an Unternehmer b.z.w Unternehmen , Gewährleistung  / Garantie.

Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde und der Rechnungsemfänger ein Unternehmer / Unternehmen im Sinne nach BGB 14 ist liefern wir ausschließlich im Händlergeschäft gebraucht Geräte unrepariert , ungeprüft , wie im vorherrigen  vom Kunden (Lieferranten) erhalten ,unter ausschluß einer Garantie / Gewährleistung b.z.w einer Haftung für jegliche Sachmängel ,  im IST-Zustand ,ab Lager 59387 Ascheberg.  Des gleichen gilt für gebrauchte Ersatzteile und Zubehör.

Eine Verschuldungshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden und die Haftung für sonstige Schäden aufgrund vorsatz , grobe Fahrlässigkeit bleiben hierbei unberührt bestehen und sind nicht bestandteil des oben genannten Garantie/Gewährleistungsausschluss .

 

6. LIEFER UND ABNAHMEFRISTEN

Die Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Lager. Sie gelten nur ungefähr. Eine

angemessene Verlängerung der Lieferfrist – also Ausschluß einer Inverzugsetzung – tritt ein, wenn der

Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene und unverschuldete oder

außergewöhnliche Ereignisse in unserem Lager oder bei unseren Vorlieferern die Lieferung verzögert wird.

Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder treten Schwierigkeiten in der Beschaffung von

Rohmaterialien oder Betriebsstillegungen bei uns oder unseren Vorlieferern ein, oder treten Ereignisse

höherer Gewalt wie Kriegsfall, Mobilmachung, Aufruhr oder Besetzung durch eine fremde Macht ein usw.,

so sind wir berechtigt, den Vertrag aufzuheben. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller

keine Rechte wegen der übrigen Teilmengen geltend machen, ist eine Abnahmefrist festgesetzt, so sind wir

über ihren Ablauf hinaus zu Lieferungen nicht verpflichtet. Die Abrufe der einzelnen Teillieferungen sind

in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig zu erteilen, dass eine ordnungs-mäßige

Herstellung und Lieferung innerhalb der Lieferfrist möglich ist, andernfalls sind wir berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Ist eine Frist für die Einteilung nicht

bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten als vereinbart.Der Käufer b.z.w der beauftragte des Käufers hat bei Abhlolung des erworbenen Gegenstandes diesen auf Vollzähligkeit und gesamtheit zu überprüfen .Fehlteile am Gerät b.z.w Ausrüstung,wie Ladegeräte,U-VV Plaketten,Prüfbücher,Betriebsanleitungen,Ersatzteilbücher und sonstige Zubehörteile gelten bei Gefahrübergabe (Lieferung) als geliefert und können vom Käufer im nachhinein nicht gerügt b.z.w nachgefordert werden.

7. RECHT DES LIEFERERS AUF RÜCKTRITT

Bei erheblicher Verschlechterung der geschäftlichen, insbesondere der Vermögensverhältnisse, bei

Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren, Geschäftsauflösung oder –übertragung, Sterbefall des Bestellers

und dergleichen, oder wenn der Käufer Vorräte, Außenstände oder die gekauften Waren verpfändet oder

als Sicherheit für andere Gläubigen bestellt, sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und falls diese

nicht genügend gestellt wird, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu

verlangen. Auftraggebern gegenüber, mit denen wir in der letzten Zeit nicht schon in Geschäftsverbindung

waren, behalten wir uns das Recht vor, während einer zu einer Auskunftserteilung angemessener Frist von

dem Lieferungsvertrag zurückzutreten, wenn wir eine Auskunft erhalten, die uns nicht befriedigen kann.

Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Verzugszinsen und

auf diese Lieferung entfallende Kosten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der

Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen

den Abschluß der Versicherung nachzuweisen, sowie die Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft

an uns abzutreten. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die uns gehörende Ware von

dritter Seite gepfändet wird.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlung hat in bar oder mit Scheck netto zu erfolgen, ohne Abzug. Der Besteller ist nicht

berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen und Gegen-ansprüchen.Dem Besteller stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu. Schecks

nehmen wir nur mit dem üblichen Vorbehalt in Zahlung die Kosten für Diskontierung

und Einziehung fallen dem Besteller zur Last. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist unter Vorbehalt der

Geltendmachung anderer Rechte Vorzugsschadenersatz in Höhe der zwischen Fälligkeit und Zahlung

üblichen Mindestsollzinsen und provisionen, wie sie von den Großbanken gefordert werden, zu leisten.

Zur Entstehung unseres Rechts auf Verzugsschadenersatz bedarf es keiner Inverzugsetzung.

9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, VERBINDLICHKEIT DER VERTRÄGE

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrage sich ergebenden Verbindlichkeiten ist

das zuständige Amtsgericht 59348 Lüdinghausen (Westfa.)b.z.w Landgericht 48143 Münster (Westfa.).

Der Auftraggeber erkennt diesen Erfüllungsort und Gerichtsstand ausdücklich an.

Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

Für Unternehmer,Unternehmen,Mitarbeiter eines Unternehmens die im Auftrag des Unternehmens als Käufer, Besteller auftreten sind diese AGB´s ausdrücklich bindent.

Die Rechte des Bestellers aus den Vertag sind nicht übertragbar.

 

 

  

                       Gebraucht-Geräte Angebot und Verkauf auschließlich im IST-Zustand, wie vorher vom Kunden (Lieferranten) erhalten ohne Gewährleistung b.z.w Haftung für Sachmängel.

                                                                        zzgl.gültiger MwSt. ab Lager 59387 Ascheberg (Westf).  Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.  

 

 

 

 

 

 

 

 

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Impressum

Anbieter:
<Globig Staplertechnik  Inhaber:  Ingo Globig an der Hansalinie 15 59387 Ascheberg

Firmensitz:
<An der Hansalinie 15   59387 Ascheberg>

Geschäftsführer:
<Ingo Globig>

Vertretungsberechtigt:
<>

Verantwortlich für den Inhalt:
<Ingo Globig>

E-Mail:
info@staplertechnik.de + globig@staplertechnik.de + service@staplertechnik.de

URL:
www.staplertechnik.de + www.staplertechnik.com + www.staplertechnik.org + www.staplertechnik.net 

Handelsregister:
<HWK Münster 40738029>

Ust-IdNr.:
<DE 173 476 209>

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Alle Angebote +Preise +Lieferungen und Leistungen sind aussließlich nur an Gewerbetreibende , Betriebe , Unternehmer im Sinne des BGB § 14 im Händlergeschäft oder für den gewerblichen Export bestimmt .Gebrauchtgeräte  Angebot & Verkauf & Lieferung  im IST-Zustand ohne Gewährleistung b.z.w Haftung für Sachmängel , ab Lager 59387 Ascheberg , zuzüglich gültiger MwSt , nur solange der Vorrat reicht. Es gelten ausdrücklich unserer die Ihnen bekannten AGB. Irrtümer, Druckfehler sowie technische Änderungen vorbehalten.

 

 

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